Wenn du mit dem Gedanken spielst, ins Unternehmertum einzusteigen, stellst du dir früher oder später sicher die Frage, ob und wann du einen Gewerbeschein brauchst. In den allermeisten Fällen ist die Antwort ziemlich einfach: Die meisten unternehmerischen Tätigkeiten erfordern eine Gewerbeanmeldung.
Es gibt jedoch Ausnahmen – deshalb beleuchten wir die Gewerbepflicht in diesem Artikel einmal etwas näher und fassen alles Wissenswerte für dich zusammen.
Wann brauche ich einen Gewerbeschein?
- Wenn du eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmst
- Wenn sich der Sitz deines Gewerbes ändert (Gewerbeummeldung)
- Wenn du einen bestehenden Gewerbebetrieb übernimmst
- Bei Gründung einer Zweigstelle
- Wenn sich die geschäftliche Ausrichtung grundlegend ändert
Gewerbliche Tätigkeit: Der Rechtsbegriff erklärt
Zunächst ist es wichtig zu wissen, was eine gewerbliche Tätigkeit überhaupt ist. Denn diese ist eine Grundvoraussetzung für die Gewerbeanmeldung.
Die gewerbliche Tätigkeit ist in § 15 Abs. 2 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) definiert und ist an drei Grundkriterien geknüpft: Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit und die Teilnahme am Wirtschaftsverkehr.
Demnach liegt eine gewerbliche Tätigkeit immer dann vor, wenn:
- Die Tätigkeit durch eigenverantwortliches Handeln und nicht weisungsgebunden erfolgt (Selbstständigkeit).
- Sie dauerhaft und langfristig auf die Erzielung eines Gewinnes abzielt (Nachhaltigkeit).
- Sie die Erbringung bzw. Lieferung von Leistungen, respektive Waren vorsieht (Teilnahme am Wirtschaftsverkehr).
Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Wer ein Gewerbe anmelden muss, ist in Deutschland in § 14 Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Demnach unterliegt jede gewerbliche Tätigkeit grundsätzlich der Gewerbepflicht – möchtest du also längerfristig mit den oben genannten Kriterien einen Gewinn erzielen, steht für dich grundsätzlich die Beantragung eines Gewerbescheins an. Wie so oft gibt es aber Ausnahmen.
Lesetipp: In diesem Beitrag beleuchten wir alle Pflichten beim Gewerbe anmelden und geben dir Tipps sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung an die Hand!
Wann du keinen Gewerbeschein brauchst
- Arbeit in der Landwirtschaft (sog. Urproduktion)
- Arbeit in der Wissenschaft
- Arbeit als Freiberufler:in (z.B. Künstler:in, Architekt:in, Ärzt:in, Steuerberater:in, Rechtsanwält:in)
- Private Vermögensverwaltung (z.B. Vermietung und Verpachtung deines Grundbesitzes)
- Erlöse aus privaten Photovoltaikanlagen (bis 5 kWp Leistung)
Wichtig: Auch als Freiberufler:in kann dein Unternehmen unter die Gewerbepflicht fallen, wenn deine gewählte Rechtsform eine Anmeldung voraussetzt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du eine GmbH gründest.
Wann muss die Gewerbeanmeldung erfolgen?
Die Frage „Wann brauche ich einen Gewerbeschein?“, lässt sich auch durchaus wörtlich verstehen. In zeitlicher Hinsicht muss die Gewerbeanmeldung laut Gewerbeordnung erfolgen, sobald eine Tätigkeit aufgenommen wird.
Da die Anmeldung aber auch eine Korrespondenz mit dem Finanzamt, den Berufsgenossenschaften und der zuständigen Kammer (Industrie- oder Handelskammer) nach sich zieht, empfiehlt es sich, das Gewerbe bereits mehrere Wochen vor Beginn der Tätigkeit anzumelden. Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht zulässig.
Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt werden deine Daten in der Regel automatisch an die weiteren zuständigen Behörden weitergeleitet. Das Finanzamt sendet dir dann einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu, den du nur noch ausfüllen und zurücksenden musst.
Beispiel: Gründung eines Onlineshops
Wenn du überprüfen möchtest, ob es sich bei deiner angestrebten Unternehmung um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, solltest du die obenstehenden Kriterien prüfen. Anhand eines Beispiels zeigen wir dir, wie das geht.
Angenommen, du möchtest wie viele Nutzerinnen und Nutzer von Shopify einen eigenen Onlineshop aufbauen.
- Selbstständigkeit: Da du deinen Onlinestore aus eigenem Antrieb heraus baust, ist das Kriterium der Selbstständigkeit erfüllt.
- Nachhaltigkeit: Gleiches gilt für die Nachhaltigkeit, da du langfristig sicher ein Interesse daran hast, Geld mit deinem Shop zu verdienen. (Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob du auch tatsächlich einen Gewinn erzielst, die reine Gewinnerzielungsabsicht reicht aus!)
- Teilnahme am Wirtschaftsverkehr: Indem du Waren in Verkehr bringst, ist auch dieses Kriterium erfüllt. (Das gilt übrigens auch dann, wenn du dich für ein Dropshipping-Modell entscheidest und deine Artikel nicht selbst versendest.)
Du siehst, die Gründung eines Online-Business ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine gewerbliche Tätigkeit, die einen Gewerbeschein erfordert. In der Praxis ist das häufig der Fall.
In diesem Video (auf Englisch) zeigen wir dir, wie du ein Business von zu Hause aus gründest:
Lesetipp: Was genau ist ein Kleingewerbe und braucht es auch dafür einen Gewerbeschein? Wir verraten es dir in diesem Blogbeitrag.
Fazit: Kenne die Ausnahmen des Gewerbescheins
In den allermeisten Fällen ist die Frage hinsichtlich der Notwendigkeit eines Gewerbescheins klar zu bejahen. Ein paar Berufsgruppen und Tätigkeiten sind aber von der Gewerbepflicht ausgenommen.
Deshalb ist es wichtig, die Ausnahmen zu kennen und sich frühzeitig zu vergegenwärtigen, in welchen Bereich das eigene Unternehmertum fällt. So kannst du dein Gewerbe rechtzeitig anmelden und Strafen vermeiden.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine professionelle Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte konsultiere eine unabhängige Rechts- oder Steuerberatung für Informationen, die spezifisch für dein Land und deine Umstände gelten. Shopify haftet in keiner Weise für deine Verwendung oder dein Vertrauen in diese Informationen.





